Lieferschein

Der Lieferschein stellt einen wichtigen Beleg dar und überbrückt die Lücke zwischen dem Versand und der Bezahlung der Ware. Er gilt als Dokument über die Zustellung einer Warenlieferung an einen Kunden.

Wozu braucht man einen Lieferschein?

Sowohl für das liefernde Unternehmen als auch für den Empfänger der Ware spielt der Lieferschein eine Rolle. Es ist wichtig zu wissen, dass ein Lieferschein gesetzlich nicht vorgeschrieben ist. Dennoch ist es üblich, einen Lieferschein auszustellen. Er dokumentiert für den Absender, dass seine Ware auf die Reise ging und ist somit ein Beweis für die Zustellung.

Für den Empfänger dient der Lieferschein als Beleg dafür, dass die Ware eingegangen ist. Dabei ist es wichtig, dass der Empfänger, also der Kunde, die Angaben auf dem Lieferschein prüft.

Gibt es Pflichtangaben im Lieferschein?

Obwohl das Erstellen eines Lieferscheins nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es Vorgaben in Bezug auf den Inhalt.

Im Lieferschein müssen folgende Angaben enthalten sein:

  • Name des Lieferanten und des Empfängers
  • Datum des Versands und der Lieferung
  • Lieferscheinnummer oder/und Rechnungsnummer
  • Warenmenge und Warenbezeichnung
  • Falls Teillieferungen erfolgen: gelieferte Menge
  • Falls der Lieferschein auch gleichzeitig die Rechnung ist: Einzelpreis, Gesamtbetrag der Rechnung

Kann der Lieferschein die Rechnung ersetzen?

Nein, das geht nicht. Ein Lieferschein kann nicht mit einer Rechnung gleichgesetzt werden, da er normalerweise nicht alle Pflichtangaben, die auf einer Rechnung erforderlich sind, enthält. Er kann aber Bestandteil einer Rechnung sein.

Wenn der Lieferschein alle Pflichtangaben von Rechnungen enthält, ist es möglich, diesen Beleg gleichzeitig als Lieferschein und Rechnung auszustellen.

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