Schwertransport

Wichtige Fakten & rechtliche Vorgaben für die Giganten der Straße

Schwertransporte sind beeindruckende Meisterwerke der Logistik, die sowohl Staunen als auch Verkehrschaos hervorrufen können. Diese kolossalen Transporte bewegen Güter, die aufgrund ihrer enormen Größe oder ihres Gewichts nicht den üblichen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. 

Während der Transport per Schiff, Flugzeug oder Zug oft eine Option ist, ist der Straßentransport in vielen Fällen unverzichtbar, um das Schwergut an seinen Zielort zu bringen. Mit Gewichten von mehreren Hundert Tonnen, Längen von bis zu 50 Metern und Breiten von bis zu 7 Metern ziehen diese Giganten der Straße unweigerlich alle Blicke auf sich. 

Doch hinter diesen beeindruckenden Fahrten steckt eine monatelange und sorgfältige Planung der Schwertransport Spedition. Jeder Schwertransport mit einem Lkw folgt einem genau festgelegten rechtlichen Rahmen, der sicherstellt, dass diese außergewöhnlichen Transporte sicher und effizient durchgeführt werden.

Inhaltsverzeichnis

Polizei und WVZ-Fahrzeuge

Große Schwertransporte (GST) sind in der Regel nicht allein unterwegs. Sie werden häufig von der Polizei begleitet, die durch ihr blaues Blinklicht andere Verkehrsteilnehmer warnt und gegebenenfalls verkehrsregelnde Maßnahmen durchführt, wie beispielsweise die Sperrung einer Straße für den Gegenverkehr, wenn diese zu schmal ist. Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden.

Zusätzlich werden einige Schwertransporte von sogenannten WVZ-Fahrzeugen begleitet. WVZ steht für „Wechselverkehrszeichen.“ Diese Fahrzeuge, oft Kleintransporter, sind mit einem Aufsatz ausgestattet, der Verkehrszeichen anzeigen kann. Je nach Bedarf werden Zeichen wie „Gefahrstelle“ (Z 101 StVO) oder „Überholverbot“ (Z 276 oder 277 StVO) angezeigt. 

Die Entscheidung darüber, welches Zeichen wann angezeigt wird, trifft die zuständige Erlaubnisbehörde gemäß § 29 der StVO. Der Bediener des WVZ-Fahrzeugs hat keine Entscheidungsbefugnis und agiert lediglich als Verwaltungshelfer.

Einstufung eines Schwer- oder Großraumtransportes

Wenn Güter transportiert werden müssen, die die üblichen Maß- oder Gewichtsbeschränkungen der StVO und StVZO überschreiten, kommt ein Großraum- oder Schwertransport, oft auch als Schwerguttransport bekannt, zum Einsatz. 

Diese Art von Transport erfordert eine besondere Nutzung der Straßen, weshalb eine spezielle Genehmigung gemäß § 29 Abs. 3 der StVO erforderlich ist. Für solche Transporte werden häufig spezielle Schwerlastfahrzeuge wie SPMT-Fahrzeuge eingesetzt.

WICHTIG ZU WISSEN

SPMT, oder Self-Propelled Modular Transporter, sind selbst angetriebene Modulfahrzeuge für den Transport extrem großer und schwerer Lasten. Ihre Hauptvorteile sind die hervorragende Manövrierbarkeit und die präzise Steuerung, die auch auf engem Raum millimetergenaues Lenken ermöglichen.

Laut StVO gibt es vier Arten von genehmigungspflichtigen Spezialtransporten:

  • Schwertransporte: Diese weichen aufgrund ihres hohen Gewichts von den Normen ab, beispielsweise beim Transport schwerer Gebäudeteile oder massiver Baumaschinen.
  • Großraumtransporte: Hierbei handelt es sich um Transporte mit überdimensionierten Abmessungen, wie Silos oder große Maschinenanlagen.
  • Kombinierte Großraum- und Schwertransporte: Diese Transporte vereinen sowohl Übergewicht als auch überdimensionierte Abmessungen, wie bei Schiffsturbinen oder Brückenteilen.
  • Langtransporte: Diese überschreiten eine Länge von 20 Metern, wie etwa die Rotoren von Windkraftanlagen.

 

Sobald eines dieser Kriterien erfüllt ist, muss eine Genehmigung der zuständigen Behörden eingeholt werden, um den Transport auf öffentlichen Straßen durchführen zu können.

 

Übersicht der Abmessungen und Gewichte im Straßenbau und Fahrzeugverkehr:

Kategorie Details

Straßen- und Autobahnbreiten

Fahrbahnen außerorts: ca. 6,50 m bis 7,50 m

Autobahnen inkl. Standstreifen (je Fahrtrichtung):
Zweispurig: etwa 10 m

Dreispurig: etwa 13,75 m

Straßenaufbau und Brücken

Straßenunterbau und Asphalt-Tragschichten: auf 10-Tonnen-Achsübergänge ausgelegt

Brückenhöhen: selten höher als 4,20 m

Fahrzeugabmessungen (StVZO §§ 32 und 34)

Breite eines LKW: maximal 2,55 m

Höhe eines LKW: maximal 4 m

Länge: Einzelfahrzeug: max. 12 m & Sattelzug: max. 16,50 m

LKW-Zug (z. B. Kipper mit Anhänger): max. 18,75 m

Gewichtsbeschränkungen

Höchstzulässiges Gesamtgewicht (inkl. Ladung) für: Typischer Lkw mit Anhänger (36 oder 40 Tonnen)

Achslasten (StVZO geregelt)

Einzelachslasten: max. 10 t bzw. 11,50 t auf der Antriebsachse

Doppelachslasten: max. 19 t
Dreifachachslasten: max. 24 t

Schwer- und Großraumtransporte

Schwertransport: Überschreitung der Gewichtsgrenzen
Großraumtransport: Überschreitung von Abmessungen ohne Gewichtsüberschreitung (nur zu lang zu breit oder zu hoch)
Überschreitung der Ladungsparameter (§ 22 StVO):
Großraumtransport: Überschreitung von Abmessungen ohne Gewichtsüberschreitung (nur zu lang zu breit oder zu hoch)

Breite: über 2,55 m / Höhe: über 4 m 

Gesamtlänge von Fahrzeug mit Ladung: über 20,75 m

Genehmigungen für Großraum- und Schwertransporte

Wenn Abweichungen von den Maß- und Gewichtsbeschränkungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich sind, benötigt man spezielle Genehmigungen. Hier sind die wesentlichen regulatorischen Anforderungen und Genehmigungen im Überblick:

 

Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO („70er-Genehmigung“)

Die „70er-Genehmigung“ regelt Abweichungen von den standardmäßigen Maßen und Gewichten gemäß StVZO. Dafür ist ein technisches Gutachten notwendig, das die technische Eignung des Fahrzeugs überprüft. 

Diese Genehmigung ist fahrzeugbezogen und bestätigt, dass das Fahrzeug technisch zulässig ist. In der Theorie gibt es keine festen Obergrenzen, da diese durch die jeweilige Straße bestimmt werden. Ein sieben Meter breiter Lastwagen passt beispielsweise nicht durch eine vier Meter breite Engstelle.

 

Straßenbezogene Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO („29er-Genehmigung“)

Neben der fahrzeugbezogenen Genehmigung wird auch eine streckenbezogene Erlaubnis benötigt, die als „29er-Genehmigung“ bekannt ist. Hier wird die genaue Strecke festgelegt, die der Großraum- und Schwertransport (GST) zwischen Abfahrts- und Zielort befahren muss. 

Für kleinere und weniger spektakuläre Transporte kann die Erlaubnis relativ pauschal und für längere Zeiträume ausgestellt werden. Doch je größer und komplexer der Transport, desto intensiver verläuft die Streckenprüfung. In einigen Fällen werden in behördlichen Anhörverfahren Alternativen erwogen und sogar Baustellen für die Dauer des Transports geräumt.

 

Genehmigung nach § 46 StVO („46er-Genehmigung“)

Wenn nur die Abmessungen der überstehenden Ladung einen Großraumtransport erfordern, ist eine Genehmigung nach § 46 StVO notwendig. Diese „46er-Genehmigung“ befasst sich mit den spezifischen Abmessungen der Ladung. Sollte der Transport jedoch auch die Gewichtsbeschränkungen überschreiten, sind zusätzlich die „70er-Genehmigung“ und die „29er-Genehmigung“ erforderlich.

 

Zusammenfassung

  • 70er-Genehmigung (§ 70 StVZO): Überprüfung der technischen Eignung des Fahrzeugs, basierend auf einem technischen Gutachten.
  • 29er-Genehmigung (§ 29 Abs. 3 StVO): Festlegung der spezifischen Route für den Transport, intensive Streckenprüfung bei komplexen Transporten.
  • 46er-Genehmigung (§ 46 StVO): Erforderlich bei abweichenden Abmessungen der Ladung, zusätzliche Genehmigungen bei abweichenden Gewichten erforderlich.

 

Die Einhaltung dieser Genehmigungsverfahren erfordert eine genaue Planung und oft auch Millimeterarbeit sowie starke Nerven auf Seiten der Behörden und des Transportunternehmens.

Gewichtsermittlung eines Schwertransporters: Eine Faustformel

Für diejenigen, die das Gewicht eines Schwertransporters grob abschätzen möchten, gibt es eine einfache Faustformel. Das Gewicht lässt sich anhand der Achsenanzahl überschlägig berechnen. 

Grundsätzlich gilt: Je mehr Achsen ein Fahrzeug hat, desto schwerere Lasten kann es transportieren. Wenn eine Ladung zu schwer wird, fügt man dem Anhänger einfach zusätzliche Achsen hinzu.

 

Berechnungsformel:

  • Zugmaschine: Achszahl multipliziert mit 9 Tonnen (t)
  • Anhänger: Achszahl multipliziert mit 10 Tonnen (t)

 

Für besonders schwere Lasten werden oft geteilte Achsen oder Pendelachsen verwendet, bei denen die Achslast gewöhnlich 12 Tonnen beträgt. Diese bestehen aus zwei kleinen Rädern im Doppelpack auf jeder Seite des Anhängers.

 

Beispiel:

  • Zugmaschine: 4 Achsen x 9 t = 36 t (meist sind es tatsächlich etwa 35 t)
  • Anhänger: 2 Seiten x 10 Achsen x 12 t/Achse = 240 t

 

Gesamtgewicht: 276 t

So ergibt sich für die abgebildete Konstellation ein Gesamtgewicht von 276 Tonnen. Diese Faustformel hilft, eine schnelle und ungefähre Berechnung des Schwertransportgewichts durchzuführen.

Kosten für Schwertransporte: Faktoren und Tarifinformationen

Die Kosten für einen Schwertransport können nicht pauschal angegeben werden, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängen. Zu den Hauptfaktoren zählen:

  • Art des Fahrzeugs: Unterschiedliche Schwertransporte erfordern spezielle Fahrzeuge, die unterschiedlich viel kosten.
  • Art der Ladung: Unterschiedliche Güter haben unterschiedliche Anforderungen an den Transport.
  • Logistische Details: Wer übernimmt das Verladen der Güter? Ist eine spezielle Ausrüstung notwendig? Müssen Halteverbotszonen eingerichtet werden?
  • Streckenlänge: Die Kosten pro Kilometer variieren je nach Entfernung.
  • Zusätzliche Gebühren: Anfahrtsgebühren, Mitarbeiterkosten und sonstige Verwaltungsgebühren können zusätzlichen Kosten verursachen.

 

Um präzise Informationen zu erhalten, ist es ratsam, direkt bei einem Schwertransport-Unternehmen anzufragen. Eine Schwertransport-Spedition kann Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot erstellen, das auf Ihre individuellen Bedürfnisse und die spezifischen Anforderungen Ihres Transports zugeschnitten ist. 

Die volle Transparenz über die Kostenstruktur eines Schwertransports und eine direkte Kommunikation mit dem Anbieter sind der Schlüssel, um ein genaues und faires Angebot zu erhalten.