Was tun, wenn man ein Paket oder eine Lieferung erwartet und zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause ist? Dann kann eine Abstellgenehmigung bzw. eine Abstellerlaubnis hilfreich sein.
Was ist eine Abstellgenehmigung?
Der Kunde kann mittels Abstellgenehmigung der Spedition oder dem Lieferanten die Erlaubnis geben, die Lieferung an einer von ihm bestimmten Stelle abzulegen – in der Garage zum Beispiel, vor der Haustüre oder unter dem Carport.
Die Abstellgenehmigung für die Spedition muss schriftlich erfolgen, mit der Beschreibung, wo die Lieferung deponiert werden soll.
Vorteil: Die Anwesenheit des Kunden ist nicht erforderlich.
Nachteil: Die Sendung könnte gestohlen werden oder verschwinden. Ist die Sendung beschädigt oder fehlerhaft, kann sie im Nachhinein nicht mehr reklamiert werden.
Wer haftet bei einer Abstellgenehmigung?
Diese Frage ergibt sich zwangsläufig: Wer haftet, wenn eine Lieferung, für die es eine Abstellgenehmigung gibt, verschwindet oder gestohlen wird? Hier ist die Gesetzeslage ganz klar: Wenn der Kunde der Spedition eine Abstellerlaubnis erteilt, übernimmt die Spedition keine Haftung dafür, wenn es zu einem Verlust oder einer Beschädigung der Lieferung kommt.
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