Beim Frachtbrief handelt es sich um ein Warenbegleitdokument, welches beim Transport von Gütern rechtlich eine Rolle spielt. Ein Frachtbrief ist ein gesetzlicher Nachweis, dass zwischen Absender und Frachtführer (Spedition, Eisenbahngesellschaft oder Luftfrachtanbieter) ein Beförderungsauftrag abgeschlossen wurde.
Somit hat der Frachtbrief zum einen eine Beweisfunktion, zum anderen in manchen Fällen auch eine Kreditsicherungsfunktion.
Der Frachtführer muss den Frachtbrief während des Transports bei sich führen. Sowohl Absender als auch Empfänger der Ware bekommen vom Frachtbrief eine Kopie. Wie genau ein Frachtbrief gehandhabt werden muss, ist im Handelsgesetzbuch festgelegt.
Gibt es eine Pflicht für den Frachtbrief?
Seit dem Jahr 1998 ist das Mitführen des Frachtbriefs keine Pflicht mehr, sondern freiwillig. Heutzutage werden als Warenbegleitpapiere vielmehr Lieferscheine verwendet. Der Frachtführer hat aber das Recht, vom Absender der Ware das Abstellen eines Frachtbriefes zu verlangen. Das ist in § 408 HGB geregelt.
Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn es um einen grenzüberschreitenden, internationalen Transport innerhalb der EU geht, dann ist ein CMR-Frachtbrief Pflicht.
Kann man einen Frachtbrief einfach mit einem Lieferschein ersetzen?
Wer auf einer Europalette Waren anliefert, bekommt im Austausch dafür leere Europaletten.
Ja. In den meisten Fällen ist es möglich, auch andere Warenbegleitpapiere wie Lieferschein, Bordero oder Ladeliste zu verwenden.
Paletten sind aber nur tauschfähig, wenn sie keine Mängel aufweisen wie fehlende oder gebrochene Bretter, abgesplitterte Enden oder Bretter etc.
Welche sind die Funktionen eines Frachtbriefs?
Im Rahmen des Güterverkehrs hat ein Frachtbrief mehrere Funktionen inne. Vor allem befinden sich darauf wichtige Informationen zur Lieferung und zur Ware.
Wenn der Frachtbrief vom Absender und Frachtführer unterschrieben wird, hat er zudem eine Beweisfunktion. Es ist zu einem Frachtvertrag gekommen, man kann davon ausgehen, dass bei der Übernahme durch den Frachtführer die Ware mängelfrei war. Falls dies nicht überprüfbar ist, kann der Frachtführer auf dem Brief den Zusatz „unter Vorbehalt“ vermerken. Aus rechtlicher Sicht kann dies wichtig sein.
Zu guter Letzt hat der Frachtbrief aber auch die Funktion einer Quittung, aus der hervorgeht, dass das Frachtgut vom Empfänger entgegengenommen wurde. Sollte die angegebene Menge abweichen oder die Beschaffenheit nicht mit den Angaben übereinstimmen, kann der Empfänger die Annahme verweigern.
Welche Angaben müssen auf dem Frachtbrief vermerkt sein?
Die Maße betragen genau 1200 x 800 x 144 mm. Weiterhin genau geregelt ist die Anzahl der Deckbretter mit 11 und der Klötze mit 9. Jede Palette ist mit genau 78 Nägeln verarbeitet. Die vorgegebene Größe hat ihren Grund: Die Paletten passen somit nämlich exakt auf einen LKW, dessen Laderaum in der Regel eine Breite von 2,40 Meter aufweist. Somit lassen sich genau zwei Paletten quer oder drei Paletten längs stellen. Die Höhe von Europaletten beträgt immer exakt 14,4 cm.
Welche Angaben müssen auf dem Frachtbrief vermerkt sein?
Auch der Frachtbrief Inhalt ist in § 408 HGB wie folgt geregelt:
- Ort, Datum der Ausstellung
- Name und Anschrift des Absenders, des Frachtführers und des Empfängers
- Ort, Datum der Übernahme
- Ablieferungsort
- Bezeichnung der Ware und die Art der Verpackung
- Kosten, die beim Zeitpunkt der Lieferung anfallen
- Gewicht der Lieferung
- Anzahl der Frachtstücke
- Anweisungen für den Zoll oder andere Ämter
- eventuelle Sondervereinbarungen, falls die Ware auf einem offenen Fahrzeug transportiert wird
- Individuelle Angaben
Von wem wird der Frachtbrief ausgestellt?
Generell stellt der Absender den Frachtbrief aus. Im HGB ist vorgeschrieben, dass es eine dreifache Ausfertigung geben muss, die allesamt vom Versender unterschrieben werden.
Das Original wird vom Frachtführer bei sich geführt, die erste Kopie verbleibt beim Absender, die zweite Kopie ist für den Empfang gedacht.
Welches sind die üblichen Frachtbrief-Arten?
Neben dem Frachtbrief gibt es im internationalen Güterverkehr den CMR-Frachtbrief. Dieser wird nicht in drei-, sondern in vierfacher Ausfertigung erstellt, jedes Exemplar weist eine andere Farbe und Funktion auf.
Außerdem existieren je nach Art der Beförderung
- Luftfahrtfrachtbrief
- Seefrachtbrief
- LKW Frachtbriefe und
- Frachtbriefe für den kombinierten Verkehr
Dafür gelten dann zumeist andere Gesetze und Vorgaben.
Beispiel für das korrekte Ausfüllen eines Frachtbriefs:
Es gibt kein Beispiel für „den einen“ Frachtbrief. Ein Beispiel wollen wir dennoch aufzeigen und zwar anhand eines CMR-Frachtbriefs für den Straßengüterverkehr, einer der meistgenutzten Frachtbriefe.
Folgende Felder müssen ausgefüllt werden:
- Absender: Name, Adresse, Land
- Empfänger: Name, Adresse, Land
- Auslieferort der Ware: Ort und Land
- Ort, Land und Datum der Übernahme der Fracht
- eventuell dem Frachtgut beigefügte Dokumente
- Kennzeichen und Nummer des Transportfahrzeugs
- Anzahl der Pakete
- Art und Material der Verpackung
- Einfache Bezeichnung des Guts
- Statistiknummer bzw. Zolltarifnummer
- Brutto-Gewicht in Kilogramm
- Volumen in m³
- Falls vorhanden, Anweisungen des Versenders
- Rückerstattung
- Anweisung der Frachtzahlung
- Frachtführer: Name, Adresse, Land
- Zahlungsvereinbarung
- Stempel und Unterschrift des Absenders und des Frachtführers
- Besondere Vereinbarungen in Bezug auf die Bezahlung
- Datum der Entgegennahme, Unterschrift und Stempel des Empfängers
- Ort und Datum der Ausstellung des Frachtbriefs
Der Inhalt eines Frachtbriefs ist selbsterklärend und stellt daher beim Ausfüllen normalerweise kein Problem dar.
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