Ware, die gekühlt transportiert werden muss, wird als Kühlgut bezeichnet.
Dabei handelt es sich um Güter, deren Verwendbarkeit und ökonomischer Wert von bestimmten Temperaturen bei der Lagerung und beim Transport abhängen. Deswegen werden Kühlgüter generell nur so transportiert, dass dabei die Kühlkette nicht unterbrochen wird. Die Lager, in denen sie während des Transports zwischengelagert sind, sind speziell ausgerüstet. Selbiges trifft auch auf die Transportmittel zu. Die nahtlose Einhaltung der Kühlkette muss dabei protokolliert werden.
Meistens handelt es sich um verderbliche Waren wie Fleisch, Fisch oder Milchprodukte, mitunter aber auch Produkte aus der Pharmazie, die ihre Konsistenz und Wirksamkeit bei zu hohen Temperaturen verlieren oder verändern.
Wenn es sich beim zu transportierenden Kühlgut nicht um gefrorene Ware handelt, muss die Temperatur durchgängig bei 2 bis 8 C° liegen.