Zustellversuch

Der Zustellversuch bedeutet, dass der Paketfahrer versucht hat, ein Paket auszuliefern, dabei aber niemanden angegriffen hat. Sollte der Empfänger eine Abstellerlaubnis gegeben haben, kann der Zusteller die Lieferung einfach an einer vereinbarten Stelle ablegen. Ist das jedoch nicht der Fall, muss der Fahrer einen neuen Zustellversuch antreten.

Der Empfänger bekommt dann meistens die Mitteilung: „Zustellversuch fehlgeschlagen.“ Es folgt ein weiterer Zustellversuch.

Je nach Versanddienstleister erfolgen mehrere Zustellversuche und (beispielsweise) nach dem 3. Mal geht das Paket an den Versender zurück.

 

 

Das Problem bei erfolglosen Zustellversuchen: Es entstehen aufgrund von Leerfahrten Kosten für den Versender. Um genau das zu vermeiden, ist es für Transportsdienstleister immer besser, wenn sie eine Abstellerlaubnis haben und sich somit einen mehrfachen Zustellversuch beim Empfänger sparen können.

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