Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer im Güterverkehr
- Alexandra Jansen
- 4 Minuten
- September 11, 2024
Startseite » Lenk- und Ruhezeiten für LKW Fahrer im Güterverkehr
Der Transport von Gütern auf den Straßen Europas ist eine anspruchsvolle und zeitgleich wichtige Aufgabe. LKW sind nach wie vor von entscheidender Bedeutung für den Warentransport.
Allerdings darf diese wichtige Aufgabe nicht zur Gefährdung der Fahrer selbst und der übrigen Verkehrsteilnehmer werden.
Deswegen gibt es gesetzlich geregelte Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist unerlässlich.
Gesetzlichen Grundlage zu Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Die EU-Verordnung Nr. 561/2006 bildet die Grundlage für die Regelungen zu Lenk- und Ruhezeiten im internationalen und nationalen Güterverkehr. Diese Verordnung legt fest, wie lange Fahrer maximal fahren dürfen und welche Ruhezeiten sie zwischen den Fahrten einhalten müssen.
Um die Einhaltung dieser Vorschriften zu überwachen, sind Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen mit sogenannten Tachographen ausgestattet. Diese zeichnen die Lenk- und Ruhezeiten auf und ermöglichen Kontrollen durch die Behörden.
Tachographen sind unverzichtbare Werkzeuge im modernen Güterverkehr, die sowohl zur Sicherheit auf den Straßen als auch zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften beitragen. Die Entwicklung von analogen zu digitalen Tachographen in den vergangenen Jahren hat die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit erheblich verbessert, wodurch auch die Verwaltung der Fahr- und Ruhezeiten effizienter und transparenter geworden ist.
Doch wie gestalten sich die Lenk- und Ruhezeiten für LKW-Fahrer in Europa genau?
Die Lenkzeiten für LKW-Fahrer
Die Frage ist also: Wie lange darf ein LKW-Fahrer aktiv hinter dem Steuer sitzen und einen LKW über europäische Straßen fahren? Diese Frage lässt sich auf drei verschiedene Arten beantworten.
Die tägliche Lenkzeit: Die maximale Lenkzeit pro Tag beträgt neun Stunden. Zwei Mal pro Woche darf dies aber auf 10 Stunden verlängert werden. Das ermöglicht Flexibilität in der Tourenplanung.
Die wöchentliche Lenkzeit: Innerhalb einer Kalenderwoche, also innerhalb von sieben Tagen, darf die Lenkzeit insgesamt nicht 56 Stunden überschreiten.
Die zweiwöchentliche Lenkzeit: Die maximale Lenkzeit innerhalb zwei aufeinanderfolgender Wochen beträgt 90 Stunden.
Die Ruhezeiten für LKW-Fahrer
Erholungsphasen fernab vom Lenkrad sind wichtig, um konzentriert und gesund zu bleiben und Gefahren im Verkehr maßgeblich verhindern zu können.
Die tägliche Ruhezeit: Innerhalb der 24 Stunden eines Tages muss der Fahrer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden vornehmen (§5 ArbZG). Es ist ihm drei Mal pro Woche erlaubt, diese Ruhezeit auf neun Stunden zu reduzieren.
Die wöchentliche Ruhezeit: Innerhalb jeder Woche muss ein Fahrer eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einhalten. Diese kann einmalig auf 24 Stunden verkürzt werden, muss aber innerhalb von drei Wochen wieder ausgeglichen werden.
Die tägliche Ruhezeit kann auch in zwei Phasen aufgeteilt werden. Heißt: Eine Unterbrechung ist möglich. Dann allerdings verlängert sich die Ruhezeit von elf Stunden an diesem Tag auf zwölf Stunden. Beispiel: Ein Fahrer kann eine dreistündige Pause machen und nach einer Weiterfahrt noch einmal eine neunstündige Pause einlegen.
Die Pausenregelungen für LKW-Fahrer
Nach einer Lenkzeit von 4,5 Stunden müssen Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten einlegen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass Lkw-Fahrer ihre Pause teilen. In diesem Fall muss der erste Pausenblock mindestens 15 Minuten betragen und der zweite mindestens 30 Minuten. Es ist nicht erlaubt, dass diese Reihenfolge geändert wird. Heißt: Der erste Pausenblock darf nicht 30 Minuten dauern und der zweite dafür 15 Minuten.
Ein Beispiel für eine solche Aufteilung sieht so aus:
2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit
Auch wenn Lkw-Fahrer ihre Pausen auf diese Weise splitten, müssen die insgesamt 45 Minuten Pause nach insgesamt 4,5 Stunden Lenkzeit erfolgt sein. Das obige Beispiel ist also im Rahmen der Möglichkeiten.
Eine Einteilung des Tages wie im folgenden Beispiel ist jedoch angesichts der geltenden Regeln nicht zulässig:
2 Stunden Lenkzeit + 15 Minuten Pause + 4,5 Stunden Lenkzeit + 30 Minuten Pause + 2,5 Stunden Lenkzeit
In diesem Beispiel würde die insgesamt geforderte 45-minütige Pause erst nach 6,5 Stunden Lenkzeit erfüllt sein. Und das ist nicht erlaubt.
Pausen sowie Ruhezeiten sind nicht das gleiche. Die Ruhezeiten beschreiben den Zeitraum zwischen zwei Lenkzeiten und müssen jeweils mindestens neun Stunden betragen. Die Pausen hingegen sind eine kurzzeitige Unterbrechung der täglichen Lenk- bzw. Arbeitszeit. Entsprechend werden Pausen auch nicht auf die Ruhezeiten angerechnet.
Während der Ruhezeiten darf keinerlei Arbeitstätigkeit nachgegangen werden. Dazu gehört auch das Be- und Entladen beim Kunden.
Ausnahmeregelungen und Sonderfälle
In Notfällen oder bei außergewöhnlichen Umständen, die nicht vorhersehbar waren, dürfen Fahrer von den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten abweichen. Dies ist jedoch nur zulässig, um die Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung oder der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Diese Abweichungen müssen dokumentiert und begründet werden.
Ein klassisches Beispiel für eine begründete Abweichung von den vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten wäre ein schwerer Unfall, der die Fahrbahn blockiert. Der Fahrer muss in Folge länger fahren, um einen sicheren Parkplatz zu erreichen.
Kontrollmechanismen und Sanktionen
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird regelmäßig durch die Polizei und das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) überprüft. Dies erfolgt sowohl durch mobile Kontrollen im Rahmen von Stichproben als auch durch stationäre Überprüfungen an Autobahnen und Raststätten.
Wer gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstößt, muss mit erheblichen Bußgeldern und Strafen rechnen. Sowohl der Fahrer als auch das Transportunternehmen können in diesem Falle belangt werden. Wiederholte Verstöße können sogar zu höheren Strafen und zusätzlichen Kontrollen führen.
Praktische Tipps für LKW-Fahrer
Sie sind LKW-Fahrer und schon länger auf der Suche nach praktischen Tipps und Tricks, um Ihre Arbeit organisierter und zeitgleich auch angenehmer zu gestalten? Vielleicht sind Sie aber auch Spediteur oder Frachtführer und wollen Ihren Mitarbeitern die Arbeit erleichtern? Wir haben praktische Tipps für die Arbeit auf den Autobahnen.
Zeitmanagement
Eine sorgfältige Planung der Fahrzeiten und Pausen ist entscheidend, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Fahrer sollten ihre Routen und Fahrzeiten im Voraus planen und dabei Puffer für unvorhergesehene Verzögerungen einbauen.
Hierfür kann man sich auch technischer Hilfsmittel bedienen. Es gibt zahlreiche Apps und Tools, die helfen können, Ihre Lenk- und Ruhezeiten zu überwachen und zu planen. Diese Tools bieten oft auch Erinnerungsfunktionen, um rechtzeitig an anstehende Pausen und Ruhezeiten zu erinnern.
Coole Sache: Mit Apps wie „TruckLogger“ haben Sie alles im Griff. Diese App bietet eine Vielzahl von Funktionen, um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und die tägliche Arbeit für LKW-Fahrer zu erleichtern.
Gesundheitsaspekte
Regelmäßige Pausen und ausreichende Ruhezeiten sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch wichtig für die Gesundheit. Fahrer sollten auf eine ausgewogene Ernährung achten, ausreichend trinken und regelmäßige Bewegung in den Pausen einplanen. Laufen Sie doch einfach einmal eine Runde um die Raststätte.
Manche Raststätten verfügen auch über kleinere Parks, in denen man den Trubel für einen Moment vergessen kann.
Etwa ein Drittel aller Luftfrachten, insbesondere Einzelteile oder kleinere Sendungen, werden hingegen als Beiladung im Bauch von regulären Passagierflügen befördert – die sogenannten Belly-Flüge.
… und zum Schluss noch eine Checkliste für die Roadrunner
- Tägliche Lenkzeit: max. 9 Stunden (2x/Woche 10 Stunden)
- Wöchentliche Lenkzeit: max. 56 Stunden
- Zweiwöchentliche Lenkzeit: max. 90 Stunden
- Tägliche Ruhezeit: mind. 11 Stunden (3x/Woche 9 Stunden)
- Wöchentliche Ruhezeit: mind. 45 Stunden (kürzbar auf 24 Stunden, innerhalb von drei Wochen nachholbar)
- Pausen: 45 Minuten nach 4,5 Stunden Fahrt (Auch aufteilbar in 15 Minuten + 30 Minuten)
Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten ist entscheidend für die Sicherheit im Straßenverkehr und für die Gesundheit der Fahrer. Verstöße können schwerwiegende rechtliche, aber auch gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es ist zu erwarten, dass die gesetzlichen Regelungen weiterentwickelt und angepasst werden, um den sich verändernden Anforderungen im Güterverkehr gerecht zu werden. Ein regelmäßiges Informieren über Änderungen ist daher sinnvoll!