Gefahrguttransport

Gefährliche Fracht – Wie Sie den sicheren Transport von Gefahrgut meistern

Seit dem tragischen Tanklastzugunglück in Herborn im Jahr 1987, bei dem sechs Menschen ihr Leben verloren, gelten strenge Vorschriften für den Gefahrguttransport. Nach diesem Vorfall wurde die Gefahrgutbeauftragtenverordnung eingeführt. Sie soll die betriebliche Kontrolle, Beratung und Schulung in Unternehmen sicherstellen. 

Ein weiteres wichtiges Regelwerk ist das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR), das als Grundlage für das deutsche Gefahrgutbeförderungsgesetz dient. Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Vorschriften und Gesetze zum Gefahrguttransport

Inhaltsverzeichnis

WICHTIG ZU WISSEN!

Fahrerqualifikation

  • ADR-Bescheinigung: Notwendig für den Straßentransport von Gefahrgut
  • Erwerb: Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang und Prüfung
  • Gültigkeit: Zeitlich befristet
  • Einschränkungen: Ohne Bescheinigung nur unter speziellen Vorschriften

 

Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten

  • Erforderlich: Schriftliche Ernennung bei Unternehmen, die Gefahrgut transportieren
  • Ausnahmen: Wenn Befreiungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) zutreffen

 

Fahrzeuganforderungen

  • ADR-Zulassung: Spezielle Zulassung für Gefahrguttransporte
  • Kennzeichnung: Bezettelung des Fahrzeugs notwendig
  • Ausrüstung: Mitführen eines Feuerlöschers
  • Geltungsbereich: Auch für Schienen- und Schiffsverkehr gültig

Definition Gefahrgut: Was macht einen Transport zum Gefahrguttransport?

Gefahrgut sind Stoffe oder Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaften eine Gefahr für Menschen, Tiere, die Umwelt oder Sachwerte darstellen. Ein Transport wird zum Gefahrguttransport, wenn diese Materialien in festgelegten Mengen oder Konzentrationen befördert und besondere Sicherheitsvorschriften gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) beachtet werden müssen.

Gefahrgut-Klassen Übersicht

Diese Tabelle gibt einen schnellen Überblick über die verschiedenen Klassen von Gefahrgut und zeigt Beispiele für typische Stoffe oder Gegenstände in jeder Klasse.

Klasse Kategorie Beispiele
1 Explosive Stoffe

Sprengstoffe, Feuerwerkskörper

2 Gase

Propangas, Sauerstoff, Kohlendioxid

3 Entzündbare Flüssigkeiten

Benzin, Alkohol, Lacke

4.1

Entzündbare feste Stoffe

Schwefel, Phosphor

4.2

Selbstentzündliche Stoffe

Phosphor, Kohle

4.3

Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Natrium, Kalium

5.1

Oxidierende Stoffe

Wasserstoffperoxid, Kaliumpermanganat

5.2

Organische Peroxide

Benzoylperoxid, MEKP

6.1

Giftige Stoffe

Pestizide, Zyanid

6.2

Ansteckungsgefährliche Stoffe

Medizinische, Abfälle, Krankheitserreger

7 Radioaktive Stoffe

Uran, Plutonium, Radiomedikamente

8 Ätzende Stoffe

Schwefelsäure, Natronlauge

9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Lithium-Batterien, Trockeneis

Gefahrensymbole beim Gefahrguttransport

Beispiel: Gase

  • Entzündbare Gase
  • Nicht entzündbare, nicht giftige Gase
  • Gifte Gase
 
 
 
 
 
 
Quelle: weka.de

 

 

Gefahrgut transportieren nach ADR

Der Transport von Gefahrgut nach den Richtlinien des ADR (Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road) stellt strenge Anforderungen an Sicherheit und Compliance. Das ADR regelt sämtliche Aspekte der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße. 

Hier sind die wichtigsten Schritte und Anforderungen, die für einen ADR-konformen Transport beachtet werden müssen:

 

1. Klassifizierung der Gefahrgüter

  • Einstufung: Gefahrgüter müssen in eine der neun ADR-Gefahrgutklassen eingestuft werden, die den spezifischen Gefahrenpotenzialen wie Entzündbarkeit, Toxizität oder Radioaktivität entsprechen.
  • UN-Nummern: Jedem Gefahrgut wird eine UN-Nummer zugeordnet, die seine Gefährlichkeit eindeutig identifiziert.

 

2. Verpackung und Kennzeichnung

  • Verpackungsanforderungen: Gefahrgüter müssen in zugelassenen, stabilen Verpackungen transportiert werden, die für die spezifische Gefahrenklasse geeignet sind.
  • Kennzeichnung: Verpackungen und Fahrzeuge müssen mit entsprechenden Gefahrenzetteln, Piktogrammen und UN-Nummern gut sichtbar gekennzeichnet sein.

 

3. Dokumentation

  • Beförderungspapier: Ein detailliertes Beförderungspapier muss die Art und Menge der transportierten Gefahrgüter aufführen sowie die entsprechenden UN-Nummern, Gefahrgutklassen und Verpackungsgruppen angeben.
  • Sicherheitsdatenblätter: Diese Dokumente müssen während des gesamten Transports zugänglich sein und spezifische Informationen über Gefahren und Handhabungsanweisungen enthalten.

 

4. Sicherheitsmaßnahmen

  • Fahrzeugausstattung: Fahrzeuge müssen über spezielle Ausrüstungen verfügen, wie z.B. Feuerlöscher und persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den Fahrer.
  • Gefahrgutführerschein (ADR-Schein): Fahrer müssen eine spezielle ADR-Schulung absolvieren und einen ADR-Schein besitzen.

 

5. Schulung und Unterweisung

  • Mitarbeiterschulung: Alle am Transport beteiligten Personen müssen regelmäßig geschult und über spezifische Anforderungen und Risiken informiert werden.
  • Gefahrgutbeauftragter: Unternehmen müssen einen Gefahrgutbeauftragten ernennen, der für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.

 

6. Freistellungen und Ausnahmen

  • Freistellungskriterien: Unter bestimmten Bedingungen können bestimmte Erleichterungen oder Freistellungen angewendet werden, wie z.B. geringere Mengen oder spezielle Verpackungskategorien.
  • Sonderregelungen: Es gibt spezielle Regelungen, wie z.B. die begrenzte Mengen (Limited Quantities, LQ) oder ausgenommene Mengen (Excepted Quantities, EQ).

 

7. Kontrolle und Überwachung

  • Kontrollmaßnahmen: Regelmäßige Kontrollen und Inspektionen der Fahrzeuge und beförderten Güter sind notwendig, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
  • Nachweisführung: Unternehmen müssen umfassende Aufzeichnungen über alle transportierten Gefahrgüter und durchgeführten Schulungen führen.

 

Durch die Einhaltung dieser Regelungen und Vorschriften wird sichergestellt, dass der Transport von Gefahrgut nach ADR sicher und gesetzeskonform erfolgt. Diese Maßnahmen minimieren die Risiken für Mensch und Umwelt erheblich.

Regelungen für den betrieblichen Transport von Kleinmengen

Unter bestimmten Bedingungen können Gefahrgüter vereinfacht transportiert werden, ohne allen ADR-Vorschriften folgen zu müssen. Besonders für handwerkliche Betriebe gibt es die Kleinmengenregelung, die den Transport von Gefahrgütern für berufliche Zwecke vereinfacht. Die zulässigen Mengen sind in der Gefahrgutliste des ADR aufgeführt. Zwei Hauptszenarien sind zu unterscheiden:

 

Beförderung im Rahmen der Haupttätigkeit

Dies betrifft das Mitführen von Gefahrgütern im Werkstattwagen oder Betriebsfahrzeug für berufliche Aufgaben, wie beispielsweise Fässer mit Kraftstoff oder Gasflaschen. Wichtig ist, dass die individuellen Höchstmengen und die Obergrenze von 450 Litern pro Verpackungseinheit nicht überschritten werden.

 

Versorgungstransporte

Hierbei können mehrere Baustellen mit Gefahrgütern beliefert werden. Auch hier müssen die Maximalmengen beachtet werden, aber Verpackungseinheiten über 450 Liter sind zulässig. Zusätzliche Regeln für Versorgungstransporte sind:

  • Verwendung bauartgeprüfter Verpackungen
  • Gefahrzettel auf jeder Verpackung
  • Mitführen von Feuerlöschern im Fahrzeug
  • Nutzung von Spezialfahrzeugen für Gasbehälter
  • Keine offenen Flammen oder eine Beleuchtung im Fahrzeug, die Funken erzeugen kann
  • Verpackungen dürfen während der Fahrt nicht geöffnet werden

 

Wichtige Sicherheitsvorkehrungen

Egal, welches Szenario, folgende Sicherheitsmaßnahmen müssen stets eingehalten werden:

  • Verwendung geeigneter Transportbehälter
  • Zuverlässige Ladungssicherung
  • Besondere Vorsicht beim Be- und Entladen

 

Stellen Sie sicher, dass die Höchstmengen bei jedem Transport eingehalten werden und alle Gefahrgüter gesichert sind. Bei Unfällen oder Beschädigungen sollte unverzüglich die Polizei oder eine zuständige Behörde informiert werden.

Vorschriften für den Gefahrguttransport

Der Transport von Gefahrgut unterliegt umfassenden, grenzübergreifenden Regelungen, die von den meisten Staaten anerkannt wurden. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Sicherheit bei Gefahrguttransporten zu gewährleisten und Rettungskräfte im Notfall schnell und präzise zu informieren.

Straße und Schiene

Schifffahrt

Luftverkehr

Für den Transport auf der Straße und Schiene gibt es spezielle Bestimmungen hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung, Kennzeichnung und Transport. Diese sind in Europa und Nachbarstaaten durch das ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und RID (Regelung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr) geregelt.

In der Binnenschifffahrt gilt das ADNR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure au Rhin), während in der internationalen Seeschifffahrt der IMDG-Code (International Maritime Dangerous Goods Code) Anwendung findet.

Im Luftverkehr gelten die von der ICAO herausgegebenen Technical Instructions (ICAO-TI) und die IATA Dangerous Goods Regulations (IATA-DGR). Bei der Beförderung von Gefahrgut per Luftfracht haben IATA-Mitgliedsfluggesellschaften die Möglichkeit, zusätzliche, oftmals strengere Bestimmungen festzulegen.

Nationale Umsetzung eines Gefahrguttransports

Diese internationalen Vorschriften werden durch nationale Gesetze in das jeweilige Landesrecht überführt:

  • Deutschland: Gefahrgutbeförderungsgesetz, GGVSE (Straße/Eisenbahn), GGVBinSch (Binnenschiff), GGVSee (Seeschiff), Luftverkehrsgesetz (LuftVG), Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO), Nachrichten für Luftfahrer (NfL).
  • Österreich: Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), Gefahrgutbeförderungsverordnung (GGBV), Straßenverkehrsordnung (StVO), Eisenbahngesetz (EisbG), Luftfahrtgesetz (LFG), Binnenschifffahrtsrecht, Containersicherheitsgesetz (CSG).
  • Italien: Kein einheitliches Gesetz; Bestimmungen werden durch verschiedene Dekrete und Verordnungen geregelt, die als Anhänge von ADR/RID veröffentlicht werden.

 

Diese Regelungen gewährleisten einen sicheren und gesetzeskonformen Transport von Gefahrgut in den jeweiligen Ländern.

Wie häufig ändert sich die Gefahrgutverordnung?

Die Gefahrgutverordnung (GGVSEB) wird regelmäßig aktualisiert, um die jeweils aktuelle Version des ADR in deutsches Recht umzusetzen.

  • Aktualisierungszyklus: Alle 2 Jahre
  • Anpassungen: An neue juristische und technische Gegebenheiten
  • Letzte Änderungen: Version 2021
  • Bereiche: Begrifflichkeiten, Kennzeichnungen, UN-Nummern, Verpackungsweisen, Beförderung von Lithium-Batterien
  • Anwendung: Spätestens seit 1. Juli 2021
  • Bezeichnung: Der Titel „Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route“ wurde angepasst; „européen“ wurde gestrichen.

 

Dadurch bleiben die Vorschriften stets aktuell und relevant.

Bußgelder bei Verstößen gegen die ADR-Vorschriften

Verstöße gegen die ADR-Vorschriften beim Gefahrguttransport werden streng geahndet und können für alle Beteiligten hohe Bußgelder zur Folge haben. Hier einige häufig gestellte Fragen dazu:

 

Wie werden Verstöße gegen die ADR-Vorschriften geahndet?

  • Bußgelder: Hohe Geldstrafen für alle Beteiligten (Fahrer, Unternehmen, etc.) bei Missachtung der ADR-Vorschriften.
  • Rechtliche Grundlage: Sanktionen sind im ADR genau definiert.

 

Was muss bei der Abfahrtskontrolle beachtet werden?

  • Sorgfaltspflicht: Besondere Akribie bei der Überprüfung der Einhaltung der ADR-Vorschriften.
  • Hilfsmittel: Kostenlose Apps können bei der schnellen und digitalen Durchführung der Abfahrtskontrolle helfen.

 

Welche Rolle spielt digitale Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften?

  • Effizienz: Digitale Tools wie Apps erleichtern die Abfahrtskontrolle und stellen sicher, dass alle Vorschriften eingehalten werden.

 

Durch die Nutzung dieser Hilfsmittel und genaue Abfahrtskontrollen können Verstöße vermieden und Bußgelder verhindert werden.